Dienstleistung

Digitale Parkraum­kontrolle

Wir kontrollieren ganze Quartiere in einem Durchgang – kamerabasiert, mit geprüften Belegen und Auswertungen, auf die Sie Ihre Planung stützen können.

Ausgangslage

Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist personalintensiv. Eine Kontrollperson erfasst im Tagesdurchschnitt eine begrenzte Zahl von Fahrzeugen, und der Aufwand steigt mit jeder zusätzlichen Zone. Wo Personal fehlt, sinkt die Kontrolldichte – und mit ihr die Wirkung der Parkraumordnung. Falschparkierende auf Radstreifen, Fussgängerstreifen und Trottoirs bleiben unbehelligt, obwohl gerade dort die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden auf dem Spiel steht.

Digitale Kontrolle setzt genau hier an: Sie ersetzt nicht die Beurteilung durch Menschen, sondern die Suche danach.

Erfahrung aus der Praxis

Parkraum ist für uns kein neues Feld. Die DSV AG betreut seit 1998 Parkierungs- und Verkehrsanlagen in der ganzen Schweiz – von der einzelnen Parkuhr bis zum Parkleitsystem. Wir kennen die Abläufe nicht aus einer Produktbroschüre, sondern aus dem Tagesgeschäft.

Das prägt, wie wir die digitale Kontrolle aufsetzen. Wir wissen, welche Beanstandungen angefochten werden und welche Nachweise dann tragen. Wir wissen, wo Bewilligungslisten in der Praxis auseinanderlaufen. Und wir wissen, dass eine Kontrolle nur so viel wert ist wie die Dokumentation, die sie hinterlässt.

Seit 1998

im Dienst von Behörden und Privaten

Drei Standorte

Zürich, St. Gallen, Muttenz

7 x 24 Stunden

Bereitschaft über die Servicezentrale

Neu ist nicht die Aufgabe. Neu ist die Reichweite.

 

Wie die Kontrolle abläuft

Die Auswertung der erfassten Daten erfolgt in Echtzeit. Das Gerät führt unmittelbar einen Abgleich mit dem jeweiligen Server (Kunden- oder Anbieterseitig) durch und legt für jeden potenziellen Verstoss einen entsprechenden Datensatz an. Ausschliesslich jene Fälle, die nach dem automatisierten Abgleich als möglicher Verstoss verbleiben, werden einer manuellen Prüfung durch eine berechtigte Person zugeführt. Sämtliche Daten ordnungsgemäss kontrollierter Fahrzeuge werden unmittelbar nach Abschluss des Abgleichs vollständig und automatisiert gelöscht.

1

Erfassung von Kennzeichen, Standort und Zeitpunkt während der Fahrt

2

Automatischer Abgleich mit Whitelists, Bewilligungen und Zonenregeln

3

Manuelle Bildprüfung und Freigabe jedes einzelnen Falls

4

Ausstellung des Belegs mit Foto- und Standortnachweis

5

Übergabe an Ihr Verfahren oder vollständige Abwicklung durch die DSV

6

Archivierung nach vereinbarter Frist, danach automatische Löschung

Was erkannt wird

Neben der klassischen Zeitüberschreitung erkennt das System auch Situationen, die bisher kaum systematisch kontrolliert werden konnten – weil sie kurzzeitig auftreten und Kontrollpersonal selten zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist.

Systeme und Einsatzformen

Die Technik richtet sich nach dem Gebiet. Für enge Altstadtgassen eignet sich anderes Gerät als für Quartierstrassen oder eine Einfahrtskontrolle. Wir beraten Sie bei der Wahl und kombinieren die Varianten, wo es sinnvoll ist.

E-Bike mit Scaneinheit

Für Altstadt, Fussgängerzonen und Bereiche, die mit dem Fahrzeug nicht erreichbar sind.

Fahrzeug mit Scaneinheit

Rundumerfassung für Quartiere und längere Routen. Montage auf jedem Fahrzeug mit 12-V-Anschluss, Installationsdauer rund zwei Stunden.

Stationäre Anlage

Dauerhafte Überwachung einzelner Zufahrten, etwa bei «Zufahrt gestattet für …».

Tag- und Nachtbetrieb

Infrarotoptik erlaubt die Erfassung unabhängig von der Beleuchtungssituation.

 

Datenschutz und Rechtskonformität

Kennzeichenerfassung ist eine Bearbeitung von Personendaten. Wir richten den Betrieb von Beginn weg so ein, dass er dem Datenschutzgesetz und den kantonalen Vorgaben entspricht, und dokumentieren die Abläufe nachvollziehbar.

Zuständigkeiten

Auf öffentlichem Grund liegt die Sanktionierung bei der zuständigen Behörde. Die DSV AG erbringt die technische und administrative Vorleistung. Auf privatem Areal übernehmen wir die Kontrolle und die Ausstellung von Umtriebsentschädigungen im Auftrag der Eigentümerschaft.

Alles aus einer Hand

Sie entscheiden, wie weit unsere Beteiligung geht: von der Lieferung und Installation der Technik bis zum vollständigen Betrieb inklusive Fallbearbeitung. In jeder Variante bleibt die Zuständigkeit klar geregelt und die Erreichbarkeit dieselbe.

Für wen sich das eignet

Häufige Fragen

Wer stellt die Bussen aus?

Auf öffentlichem Grund die zuständige Behörde. Die DSV AG liefert die geprüften Feststellungen samt Bild- und Standortnachweis. Auf privatem Areal stellen wir im Auftrag der Eigentümerschaft Umtriebsentschädigungen aus.

Datensätze ohne Beanstandung werden nach einer kurzen, vertraglich festgelegten Frist automatisch gelöscht. Beanstandete Fälle bleiben so lange verfügbar, wie es das Verfahren erfordert.

Nein. Die Software schlägt Fälle vor. Die Beurteilung und Freigabe erfolgt in jedem einzelnen Fall durch eine Person.

Ja. Wir richten einen Testbetrieb auf einem abgegrenzten Perimeter ein, damit Sie auf Basis realer Zahlen aus Ihrem Gebiet entscheiden können.

Testbetrieb auf Ihrem Perimeter

Wir zeigen Ihnen die Kontrolle im Einsatz – auf Ihren Strassen, mit Ihren Zonen, über einen abgegrenzten Zeitraum. Danach entscheiden Sie auf Basis realer Zahlen.

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